Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15. Juli 2026
A. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Gulvenraxor e.U. (nachfolgend "Gulvenraxor"), Penzinger Str. 79/5, 1140 Wien, Österreich, gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Gulvenraxor stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten für Verträge mit Unternehmen (B2B) und mit Verbrauchern (B2C) gleichermaßen, sofern nicht ausdrücklich unterschieden wird.
B. Vertragsschluss
Angebote von Gulvenraxor sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Gulvenraxor oder durch die Erbringung der Leistung zustande. Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail stellen noch keinen Vertragsschluss dar. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
C. Leistungsumfang
Gulvenraxor erbringt Trainings- und Workshopleistungen im Bereich Berufseinstieg, Kommunikation, Selbstorganisation und Feedback-Kompetenz. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung. Gulvenraxor behält sich vor, Trainer und Trainerinnen nach eigenem Ermessen einzusetzen, sofern die fachliche Qualität gewährleistet ist. Workshops werden in Präsenz oder in vereinbarten digitalen Formaten durchgeführt.
Änderungen am Programm, die durch unvorhergesehene Umstände erforderlich werden, werden dem Auftraggeber so früh wie möglich mitgeteilt. Wesentliche inhaltliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
D. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung der Leistung notwendigen Informationen und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere: Informationen zur Zielgruppe, Angaben zu besonderen Anforderungen der Teilnehmenden sowie die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten bei Präsenzveranstaltungen. Verzögerungen, die aus unzureichender Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von Gulvenraxor.
E. Stornierung und Absage
Stornierungen durch den Auftraggeber sind schriftlich an [email protected] zu richten. Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Kosten. Bei Stornierung zwischen 15 und 29 Tagen vor dem Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin kann Gulvenraxor 60 % des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen. Gulvenraxor behält sich vor, Termine bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen zu verschieben.
F. Haftung
Gulvenraxor haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Gulvenraxor nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften uneingeschränkt.
G. Datenschutz
Im Rahmen der Vertragsabwicklung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Teilnehmenden verarbeitet. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung Daten von Teilnehmenden verarbeitet werden, wird auf Anfrage ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
H. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG. Gulvenraxor ist nicht verpflichtet, an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
I. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gulvenraxor behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigungsfrist zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.